ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltung der AGB (Stand Jänner 2026)

1. Geltungsbereich: Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Malerei Baumann GesmbH & Co KG (Auftragnehmer) und Auftraggebern. Sie gelten für Unternehmer (B2B) und Verbraucher (B2C). Abweichungen sind ausdrücklich gekennzeichnet. Ergänzend gelten die ÖNORMEN B 2207 und B 2233. Eigene AGB des Auftraggebers gelten nur im B2B-Bereich und nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Angebot und Vertragsabschluss: Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder mit Arbeitsbeginn zustande.

3. Kostenvoranschläge: Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Entgeltliche Kostenvoranschläge werden bei Auftrag gutgeschrieben. B2B:  Kostenüberschreitungen sind zulässig. B2C: Wesentliche Überschreitungen nur nach Zustimmung.

4. Preise und Abrechnung: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, sofern kein Pauschalpreis vereinbart ist. Richtmengen sind unverbindlich. Regiezeiten gelten ab Firmensitz bis Rückkehr. Preise sind 2 Monate gültig. Materialrücknahmen sind ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort fällig. Teilrechnungen zulässig. B2B: 12 % Verzugszinsen, Mahnspesen € 15. B2C: gesetzliche Verzugszinsen.

6. Verwahrung: Der Auftraggeber haftet für Verlust/Beschädigung bei fehlender geeigneter Verwahrung.

7. Mitwirkungspflichten: Strom, Wasser und Zugang sind unentgeltlich bereitzustellen.

8. Termine: Termine unverbindlich. B2B: Überschreitung bis 1 Woche genehmigt. Vorleistungen müssen fertiggestellt sein.

9. Eigentumsvorbehalt: Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Haftung: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Kein Ausschluss bei Personenschäden. B2B: Verjährung 6 Monate ab Kenntnis, max. 3 Jahre.

11. Gewährleistung: B2C: gesetzlich. B2B: 2 Jahre, Beweislast beim Auftraggeber, Rügepflicht § 377 UGB.

12. Prüf- und Warnpflicht: Nur branchenübliche Prüfpflicht. Untergründe müssen geeignet sein.

13. Aufrechnung: B2B: nur unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen. B2C: gesetzlich.

14. Zurückbehaltungsrecht: Nur angemessener Teil des Entgelts.

15. Form: Textform (E-Mail ausreichend).

16. Rechtswahl: Österreichisches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

17. Zessionsverbot: Forderungsabtretung nur mit Zustimmung (B2B).

18. Gerichtsstand: B2B: Sitz der Malerei Baumann GesmbH & Co KG. B2C: gesetzlich.

19. Erfüllungsort: Fügen, Tirol.